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Pflegegeld
Das Sozialservice des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen gibt Auskunft über den Bezug von Pflegegeld. Üblicherweise wird dieses von jener Stelle zugeteilt, von der auch die Pension ausgezahlt wird.
Bezieher von Pflegegeld können sich durch ein Antragsformular von der Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebühr befreien lassen, wenn sie ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland haben und die Geräte auf ihren Namen angemeldet sind.
Informationen unter:
Sozialservice des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen
Stubenring 1/3/185, 1010 Wien
Kontakt: 0800/20 16 22 bzw. pflegetelefon@bmsg.gv.at.
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