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Vorsorgevollmacht – rechtzeitig an später denken

In Österreich kann niemand auf Grund eines Verwandtschaftsverhältnisses allein stellvertretend für eine andere Person Entscheidungen treffen. Für diesen Fall sieht das Gesetz die Bestellung eines Sachwalters vor.

Der Verein für Sachwalterschaft & Patientenanwaltschaft vertritt österreichweit rund 5.000 Betroffene. Die Hilfe durch einen Sachwalter setzt dabei ein gerichtliches Verfahren voraus: Anregung, Anhörung, die Bestellung eines Vertreters im Verfahren, ein Sachverständigen-Gutachten und eine Tagsatzung. Dieses Verfahren und die Suche des Gerichtes nach einem geeigneten Sachwalter können ein langer und beschwerlicher Weg sein. Nicht immer ist es den Betroffenen möglich, Einfluss darauf zu nehmen, wer als Sachwalter bestellt wird und dann für sie handelt. Oft kommt die Sachwalter-Bestellung notgedrungen zu spät und häufig erst dann, wenn manches schon falsch gelaufen ist.

Vorsorgevollmacht

Durch eine rechtzeitig abgefasste Vorsorgevollmacht kann der Betroffene selbst entscheiden, wer ihn später in seinem Sinne vertritt.

Folgende Bereiche können von einer vorher bestimmten Person geregelt werden:

  •  Krankenkassen-, Pensions- und weitere Versicherungsfragen

  •  Wohnungsangelegenheiten

  •  Verwaltung des Sach- und Anlagevermögens

  •  Vertretung der Interessen gegenüber Ärzten, Krankenanstalten, eventuell Heimträgern

  •  Regelungen betreffend der Betreuung und Pflege zu Hause


    Es ist auch durchaus sinnvoll, einer zweiten Person (Ehepartner, Kinder, ...) eine Zeichnungsberechtigung über ein Bankkonto zu erteilen. Statt einer Zeichnungsberechtigung stellt im Rahmen der Vorsorgevollmacht eine Bankvollmacht eine sinnvolle Lösung dar. In Verbindung mit einer sorgfältig geplanten Vermögensweitergabe könnte die Vorsorgevollmacht ein wichtiges Dokument für die Sicherung der diesbezüglichen persönlichen Wünsche ergeben.

    Patientenverfügung: Darin können Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen schriftlich festgehalten werden. Es ist sinnvoll, diese Information dem Krankenblatt des behandelnden Arztes beizulegen.

    Vorteile & Nachteile

    Die Vorsorgevollmacht ist eine selbst bestimmte und selbst organisierte Hilfe, während eine Sachwalterschaft durch ein Gericht bestimmt wird. Es ist ein gutes Gefühl, sich seinen Vertreter für den Fall der Hilfsbedürftigkeit selbst aussuchen zu können. Nicht nur der Wunsch nach einer bestimmten Person, auch bestimmte Gewohnheiten und Vorstellungen für ein späteres Leben können mit einer Vorsorgevollmacht abgesichert werden.

    Vorteile einer Vorsorgevollmacht sind:

  •  Sie wählen eine Vertrauensperson aus.

  •  Im Notfall ist sofortiges Handeln möglich.

  •  Eine zeitaufwändige Einschaltung des Gerichtes ist nicht nötig.

  •  Eine gerichtliche Sachwalter-Bestellung wird vermieden.

  •  Sie bestimmen den Umfang der Vorsorgevollmacht.

    Die zeitgerechte Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann durchaus in weiterer Folge einmal eine Sachwalterbestellung vermeiden.

    Nachteil einer Vorsorgevollmacht: Bedenken sollten Sie, dass das Handeln Ihrer Vertrauensperson von keinem Dritten überprüft wird – das Handeln eines Sachwalters wird hingegen vom Gericht geprüft.

    Wünsche berücksichtigen

    In einer Vorsorgevollmacht können folgende Wünsche festgehalten werden:

  •  Hinweise zur Auswahl einer Betreuungsperson

  •  Für welchen Fall der Betroffene einem Umzug in ein Heim zustimmt (z.B. nur im Notfall)

  •  Die Auswahl eines eventuellen Heimplatzes

  •  Persönliche Wünsche zur Gestaltung des Wohnbereichs (auch im Heim)

  •  Teilnahme am kulturellen Leben (z.B. Theaterbesuche)

  •  Besuche von und bei Angehörigen und Freunden

  •  Geschenke an Freunde

  •  Ess- und Schlafgewohnheiten

  •  Urlaubsreisen und vieles mehr

    Die Vorsorgevollmacht sichert als Katalog der persönlichen Vorstellungen und Wünsche die Lebensqualität im Alter.

    Schritte zur Vorsorgevollmacht

    Die Erteilung der Vollmacht sollte sorgfältig und überlegt vorgenommen werden. Es ist gut, sich mit der Vertrauensperson zu besprechen. Diese sollte willens und auch in der Lage sein, die Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen wahrzunehmen. Weiters wird empfohlen, eine Rechtsberatung durch Notar oder Anwalt in Anspruch zu nehmen, um das schriftliche Dokument zu erstellen. Eine wesentliche Bedingung für die Erstellung einer Vollmacht ist die "Geschäftsfähigkeit", also eine unbestrittene geistige Wachheit. Diese kann durch ein ärztliches Attest oder durch notarielle Beurkundung bestätigt werden.


    Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie hier:

    Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft
    Forsthausgasse 16-20
    1200 Wien
    Kontakt: 01/330 46 00 bzw. www.vsp.at.

    Ein Ratgeber zur Patientenverfügung ist bei der NÖ Patientenanwaltschaft erhältlich:

    NÖ Patientenanwaltschaft
    Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus
    3109 St. Pölten
    Kontakt: 02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com.

    Der Ratgeber enthält auch ein Formular für die Patientenverfügung und kleine Hinweiskarten auf die Patientenverfügung für die Tasche. Man kann das Formular auch aus dem Internet herunterladen: http://www.patientenanwalt.com/pdf/3_Formular_Patientenverfuegung.pdf


    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf eine Umsetzung der geschlechtssensiblen Schreibweise verzichtet. Alzheimer-Demenz betrifft Frauen und Männer gleichermaßen und auch die Betreuung wird von Frauen und Männern übernommen. Ebenso gibt es zahlreiche Ärztinnen und Therapeutinnen! Wir bitten um Verständnis!

    Weiterführende Links:
    »  Formular Patientenverfügung
    »  www.patientenanwalt.com
    »  www.vsp.at



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